Wir arbeiten mit vielen professionellen Investoren aus den Bereichen Schifffahrt, Immobilien sowie Erneuerbare Energien zusammen und pflegen zu unseren Käufern eine langjährige und erfolgreiche Beziehung.
Wir vermitteln Anteilen an geschlossenen Fonds ausschließlich an professionelle Käufer im Zweitmarkt. Gemäß § 67 WpHG sind dies Kunden, die über ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand verfügen, um ihre Anlageentscheidungen zu treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können. Bitte kontaktieren Sie uns bei Interesse an einem Beteiligungskauf vorab telefonisch.
Professionelle Käufer können beim Kauf von Fondsanteilen von einem intensiven und regelmäßigen Austausch auf Augenhöhe profitieren.
Käufer profitieren bei der Fondshandel Direkt GmbH von einer schlanken Kostenstruktur und einem hohen Ankaufsvolumen an Anteilen geschlossenen Fonds.
Wir sind am Zweitmarkt für geschlossene Fonds seit dem Jahr 2004 und somit seit
knapp 20 Jahren erfolgreich aktiv und haben den Zweitmarkt maßgeblich geprägt.
Wir sind Inhaber der für eine Anteilsvermittlung im Zweitmarkt notwendigen höherwertigen Erlaubnis nach § 15 WpIG und werden von der Bundesbank und der BaFin beaufsichtigt.
Wir verfolgen den 48-Stunden-Ansatz, d.h. die Vertragsunterlagen werden schnellstmöglich erstellt bzw. weitergeleitet.
Wir arbeiten seit vielen Jahren erfolgreich mit professionellen Investoren zusammen und kennen daher insbesondere deren Ansprüche an die Kommunikation.
Vom Erstkontakt zur Abwicklung
Der Beteiligungskauf startet mit der Mitteilung des Verkaufsinteresses durch den Verkäufer. Der Verkäufer übersendet uns die Verkaufsanfrage für seine Anteile an geschlossenen Fonds per E-Mail, Fax, Telefon oder Kontaktformular. Wir holen anschließend bei den professionellen Käufern die Kaufgebote für die Anteile des Verkäufers ein. Das höchste Gebot leiten wir an den Verkäufer weiter. Bei Verkaufsinteresse besprechen wir idealerweise mit dem Verkäufer vorab die Vertragsabwicklung.
Der Kaufvertrag wird von uns erstellt und in dreifacher Ausfertigung nebst den für die Anteilsübertragung erforderlichen Formularen an den Verkäufer übersandt. Der Verkäufer ergänzt den Kaufvertrag um die fehlenden Angaben (u.a. zur Bankverbindung), unterzeichnet alle drei Vertragsausfertigungen und sendet uns alle Unterlagen mittels Rückumschlag zurück. Wir leiten den Kaufvertrag anschließend an den Käufer zur Unterschrift weiter. Nach dessen Gegenzeichnung übersenden wir die Vertragsunterlagen an die Treuhandgesellschaft des Fonds mit der Bitte um Einholung der Zustimmung zur Anteilsübertragung. Ferner erhält auch der Verkäufer eine Ausfertigung des
beidseitig unterschriebenen Vertrages.
Sobald die Zustimmung zur Anteilsübertragung vorliegt, wird der Käufer von uns informiert und zur Auszahlung des Kaufpreises direkt an den Verkäufer aufgefordert. Erst mit der Zahlung des Kaufpreises wird der Anteil auf den Käufer übertragen. Abschließend informieren wir den Verkäufer über die erfolgte Kaufpreiszahlung und den Abschluss der Anteilsübertragung.
Kontaktieren Sie uns, um eine Anfrage für den Kauf von Anteile an geschlossenen Fonds zu stellen.