Der Zweitmarkt für Beteiligungen an geschlossenen Fonds ist der Markt, an dem Anteile an bestehenden geschlossenen Fonds während deren Laufzeit gehandelt werden.
Angesichts des Wunsches der Anleger, Anteile an geschlossenen Fonds vor Ablauf der Fondslaufzeit von in der Regel 10 bis 25 Jahren verkaufen zu können, hat sich der sogenannte „Zweitmarkt“ entwickelt. Der Markt hat damit insbesondere auf die Änderung der Lebensumstände der Anleger reagiert.
Die Käufer im Zweitmarkt bewerten die Fonds regelmäßig auf der Basis der zukünftig zu erwartenden Auszahlungen. Vom Zweitmarkt ist der Erstmarkt, also das erstmalige Platzieren von Eigenkapital für geschlossene Fonds bei Anlegern, zu unterscheiden.
Ein erfolgreicher Zweitmarkt konnte sich erst seit dem Jahr 2004 entwickeln. Hierzu war einerseits die Ausstattung des Marktes mit ausreichender Liquidität und anderseits die Fähigkeit der Marktteilnehmer zur Bewertung von Fondsbeteiligungen notwendig. Daher haben die institutionellen Investoren einen wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung des Zweitmarktes.
Die Notwendigkeit eines florierenden Zweitmarktes ergibt sich insbesondere aus den sich ändernden persönlichen Lebensumständen:
Ein funktionierender Zweitmarkt ist somit nicht nur für die Härten des Lebens wie z.B. Scheidung, Arbeitslosigkeit und Erbfall notwendig, sondern auch für eine erfolgreiche langfristige Vermögensplanung.
Vermehrt werden auch Anteile über den Zweitmarkt verkauft, da aufgrund nicht erreichter Mehrheiten für einen Objektverkauf die Fonds auch zum prospektierten Laufzeitende regelmäßig nicht aufgelöst werden können.
Bei jedem Verkauf einer Beteiligung an einem geschlossenen Fonds sollten die steuerlichen Auswirkungen des Verkaufs im Vorfeld mit einem steuerlichen Berater geklärt werden.
Der Mittelrückfluss eines geschlossenen Fonds anhand eines fiktiven Beispiels einfach erklärt
Bei einer Beteiligungshöhe von € 100.000,00 und einem Kaufkurs von 85% beträgt der Verkaufserlös € 85.000,00. Bei einer direkten Vermittlung über Fondshandel Direkt fallen für den Verkäufer keine Vermittlungsprovisionen und Übertragungsgebühren der Treuhandgesellschaften an. Der Kaufpreis wird somit komplett an die Verkäufer ausgezahlt.
Sofern der Fonds während einer beispielhaften 15-jährigen Fondslaufzeit jährlich eine Auszahlung von 5% geleistet hat, ist bei der Gesamtbetrachtung diese Auszahlung von insgesamt € 75.000,00 zu berücksichtigen. Der Gesamt-Liquiditätsrückfluss beträgt € 160.000,00 und der Überschuss somit € 60.000,00.
Aus Vereinfachungsgründen wurde hier auf die Zahlung eines Agios und der Berücksichtigung von Steuererstattungen bzw. -zahlungen verzichtet. Die steuerlichen Auswirkungen eines Anteilsverkaufs sollten grundsätzlich vorab mit einem steuerlichen Berater besprochen werden.
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