Zweitmarkt

Der Zweitmarkt für Beteiligungen an geschlossenen Fonds ist der Markt, an dem Anteile an bestehenden geschlossenen Fonds während deren Laufzeit gehandelt werden. Die Käufer im Zweitmarkt bewerten die Fonds regelmäßig auf der Basis der zukünftig zu erwartenden Auszahlungen. Vom Zweitmarkt ist der Erstmarkt, also das erstmalige Platzieren von Eigenkapital für geschlossene Fonds bei Anlegern, zu unterscheiden.

Ein erfolgreicher Zweitmarkt konnte sich erst seit dem Jahr 2004 entwickeln. Hierzu war einerseits die Ausstattung des Marktes mit ausreichender Liquidität und anderseits die Fähigkeit der Marktteilnehmer zur Bewertung von Fondsbeteiligungen notwendig. Daher haben die institutionellen Investoren einen wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung des Zweitmarktes.

Die Notwendigkeit eines florierenden Zweitmarktes ergibt sich insbesondere aus den sich ändernden  persönlichen Lebensumständen:

  • Erbfall (Anteilsverkäufe im Vorwege sowie Verkäufe durch die Erben)
  • Portfoliobereinigung insbesondere bei Renteneintritt
  • Ausgleich finanzieller Lasten im Alter (Kosten für Alten- und Pflegeheime)
  • Arbeitslosigkeit und Scheidung
  • Gewinnrealisierung bei absehbaren Marktveränderungen
  • Veränderung persönliche Lebensplanung (z.B. Hausbau)
  • Ausgleich steuerlicher Lasten bei der Auflösung des Unterschiedsbetrages bei Schiffsbeteiligungen

Ein funktionierender Zweitmarkt ist somit nicht nur für die Härten des Lebens wie ScheidungArbeitslosigkeit und Erbfall notwendig, sondern auch für eine erfolgreiche langfristige Vermögensplanung. Bei jedem Verkauf einer Beteiligung an einem geschlossenen Fonds sollten die steuerlichen Auswirkungen des Verkaufs im Vorfeld mit einem steuerlichen Berater geklärt werden.

Kontakt

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