Fondshandel Direkt vermittelt Anteile an geschlossenen Fonds direkt an professionelle Käufer im Zweitmarkt. Die Verkäufer von Anteilen zahlen bei uns keine Vermittlungsprovisionen oder Übertragungsgebühren. Außerdem sind wir ein Finanzdienstleistungsinstitut gemäß § 15 Wertpapierinstitutsgesetz und werden von der Deutschen Bundesbank und der BaFin beaufsichtigt.
Beim Verkauf eines Fondsanteils über uns handelt es sich um ein „Zug-um-Zug-Geschäft“, d.h. die Fondsbeteiligung geht erst mit Eingang des Kaufpreises auf das Konto des Verkäufers auf den Käufer über.
Darüber hinaus stellt die Auswahl bonitätsstarker, professioneller Käufer sicher, dass die Kaufpreiszahlung direkt nach der Zustimmung der Fonds- bzw. Treuhandgesellschaft erfolgt und der Übertragungsvorgang schnellstmöglich abgeschlossen werden kann.
Vom Erstkontakt zur Abwicklung
Der Beteiligungsverkauf startet mit der Mitteilung des Verkaufsinteresses durch den Verkäufer. Sie übersenden uns die Verkaufsanfrage für Ihre Anteile an geschlossenen Fonds, gerne per E-Mail, Fax, Telefon oder Kontaktformular. Wir holen anschließend bei den professionellen Käufern die Kaufgebote für Ihre Anteile ein und übermitteln Ihnen das Höchstgebot. Bei Verkaufsinteresse besprechen wir anschließend idealerweise mit dem Verkäufer vorab die Vertragsabwicklung.
Der Kaufvertrag wird von uns erstellt und in dreifacher Ausfertigung nebst den für die Anteilsübertragung erforderlichen Formularen an den Verkäufer übersandt. Der Verkäufer ergänzt den Kaufvertrag um die fehlenden Angaben (u.a. zur Bankverbindung), unterzeichnet alle drei Vertragsausfertigungen und sendet uns alle Unterlagen mittels Rückumschlag zurück. Wir leiten den Kaufvertrag anschließend an den Käufer zur Unterschrift weiter. Nach dessen Gegenzeichnung übersenden wir die Vertragsunterlagen an die Treuhandgesellschaft des Fonds mit der Bitte um Einholung der Zustimmung zur Anteilsübertragung. Ferner erhält auch der Verkäufer eine Ausfertigung des beidseitig unterschriebenen Vertrages.
Sobald die Zustimmung zur Anteilsübertragung vorliegt, wird der Käufer von uns informiert und zur Auszahlung des Kaufpreises direkt an den Verkäufer aufgefordert. Erst mit der Zahlung des Kaufpreises wird der Anteil auf den Käufer übertragen. Abschließend informieren wir den Verkäufer über die erfolgte Kaufpreiszahlung und den Abschluss der Anteilsübertragung.
Die Qualität unserer Arbeit messen wir an der Zufriedenheit unserer Kunden. Wir geben Ihnen daher gern einen Überblick über die positiven Rückmeldungen der bisherigen Verkäufer von Anteilen an geschlossenen Fonds.
Sie haben Fragen zum Verkauf Ihrer Anteile an geschlossenen Fonds im Zweitmarkt?
Dann schauen Sie bei unseren FAQs, häufig gestellten Fragen, vorbei.
Kontaktieren Sie uns, um Ihre Anteile an geschlossenen Fonds zu verkaufen.