Geerbten geschlossenen Fondsanteil verkaufen

Geerbten-geschlossenen-Fondsanteil-verkaufen-geerbte-Beteiligung-Fondshandel-Direkt-GmbH

Wenn der Nachlass Fragen aufwirft

Geerbten geschlossenen Fondsanteil verkaufen: Ihr erfahrener Partner im Zweitmarkt

Viele Erben stehen unerwartet vor einer Situation, auf die sie nicht vorbereitet sind. Im Nachlass findet sich ein Anteil an einem geschlossenen Fonds, sei es ein Schiffsfonds, Immobilienfonds oder Private-Equity-Fonds. Anders als Bargeld oder Wertpapiere lässt sich eine solche Beteiligung weder einfach auflösen noch an die Gesellschaft zurückgeben. Wer sich fragt, was tun, wenn man einen geschlossenen Fonds geerbt hat, kann sich gern an die Fondshandel Direkt GmbH wenden.

Die Fondshandel Direkt GmbH begleitet Erben und Erbengemeinschaften seit knapp 14 Jahren durch den gesamten Prozess: von der Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Treuhandgesellschaft des geerbten Fonds bis zur finalen Anteilsübertragung. Ob Erbschaft, Erbengemeinschaft oder Einzelfall, mit der Erfahrung aus über 10.000 Anteilsübertragungen und ohne Übertragungskosten sowie Vermittlungsgebühren für die Verkäuferseite bieten wir Ihnen die Grundlage für eine informierte Entscheidung.

Was der Erbfall rechtlich wirklich bedeutet

Geerbter geschlossener Fondsanteil: Rechte, Pflichten und Haftungsrisiken im Überblick

Mit dem Tod des Anlegers geht sein Fondsanteil per Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 1922 BGB automatisch auf die Erben über, einschließlich aller Pflichten. Bei einer Direktbeteiligung als Kommanditist bedeutet das unter Umständen die Vorlage einer notariell beglaubigten Handelsregistervollmacht für die Eintragung als neuer Gesellschafter ins Handelsregister. Bei Treuhandbeteiligungen gestaltet sich die Übertragung formell einfacher.

Die Erben einer Beteiligung übernehmen auch das Risiko der Nachhaftung (einschließlich möglicher Rückforderungen bereits ausgezahlter Ausschüttungen durch einen Insolvenzverwalter). Hinzu kommt die steuerliche Bewertung durch das Finanzamt auf Basis des erbschaftsteuerlichen Wertes, der den tatsächlichen Marktwert übersteigen kann. Wer einen geerbten geschlossenen Fondsanteil verkaufen möchte, tut gut daran, frühzeitig einen auf den Zweitmarkt spezialisierten Partner hinzuzuziehen. Die Fondshandel Direkt GmbH begleitet Erben seit knapp 14 Jahren durch genau diese Konstellation.

Was gilt für Sie? Alleinerbe oder Erbengemeinschaft

Geerbten Fondsanteil verkaufen: So funktioniert es in Ihrer Situation

Ich bin Alleinerbe
  • Sie können den Verkauf eigenständig einleiten, sobald der Anteil auf Sie umgeschrieben wurde
  • Als Erbnachweis genügen Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll, ergänzt um Sterbeurkunde und Ausweisdokument.
  • Bei einer Direktbeteiligung als Kommanditist ist zusätzlich die Eintragung ins Handelsregister erforderlich.
  • Fondshandel Direkt stellt den Kontakt zur Treuhandgesellschaft her, nach Umschreibung der Beteiligung kann der Verkauf unmittelbar erfolgen.
  • Klare Zuständigkeit, keine Abstimmungspflicht: Der Prozess lässt sich zügig anstoßen.
Wir sind eine Erbengemeinschaft
  • Der Verkauf erfordert die Zustimmung aller Erben, ein einzelner Miterbe kann nicht allein handeln.
  • Zusätzlich werden ein Nachweis des gemeinsamen Bevollmächtigten, dessen GwG-Identifikation sowie Ausweiskopien aller Erben benötigt.
  • Bei einem KG-Anteil wird jeder Miterbe entsprechend seiner Erbquote Kommanditist, eine Aufsplitterung kann den Marktwert der Beteiligung spürbar mindern.
  • Ein Testamentsvollstrecker kann nach Umschreibung des Anteils auf die Erbengemeinschaft eigenständig den Verkaufsprozess führen.
  • Mit über 10.000 vermittelten Anteilsübertragungen begleiten wir auch komplexe Erbengemeinschaften sicher durch den gesamten Prozess.

Welche Unterlagen Sie jetzt brauchen

Geerbten geschlossenen Fondsanteil verkaufen: Die erforderlichen Unterlagen

Wer eine geerbte Beteiligung an einem geschlossenen Fonds verkaufen möchte, benötigt je nach Konstellation unterschiedliche Nachweise. Beim Verkauf über den Zweitmarkt gilt: Je vollständiger die Unterlagen von Beginn an vorliegen, desto reibungsloser verläuft die Abwicklung. Die Fondshandel Direkt GmbH unterstützt Sie bei der Zusammenstellung. Die folgende Übersicht gibt einen ersten Orientierungsrahmen.

Alleinerbe:

  • Sterbeurkunde (Kopie)
  • Erbnachweis: Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll
  • Gültiges Ausweisdokument
  • Fondsdaten: Emissionshaus, Fondsname und Beteiligungshöhe (aus Beitrittserklärung oder Jahresbericht)

 

Erbengemeinschaft (zusätzlich erforderlich):

  • Nachweis des gemeinsamen Bevollmächtigten
  • GwG-Identifikation des Bevollmächtigten
  • Ausweiskopien aller im Erbnachweis genannten Erben

 

Testamentsvollstrecker (zusätzlich erforderlich):

  • Testamentsvollstreckerzeugnis oder beglaubigte Abschrift des Testaments bzw. Erbvertrags mit Eröffnungsprotokoll
  • Bestätigte Ausweiskopie des Testamentsvollstreckers
  • Testamentsvollstreckerzeugnis im Original oder bankbestätigte Kopie
  • Sie sind unsicher, welche Unterlagen in Ihrer konkreten Situation benötigt werden? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir klären die nächsten Schritte gemeinsam mit Ihnen.

So verkaufen Erben ihren Fondsanteil sicher

Geerbten Fondsanteil verkaufen

Ihr Weg in drei klar geregelten Schritten

1. Schritt:

Kontaktaufnahme & Unterlagen

Sie übermitteln uns Ihre Fondsdaten sowie die erforderlichen Erbnachweise per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular. Wir prüfen die Unterlagen und klären offene Fragen direkt mit Ihnen.

2. Schritt:

Angebotsermittlung

Wir holen Kaufkurse bei einem Netzwerk professioneller institutioneller Investoren ein und vergleichen die Angebote systematisch. So erzielen Sie für Ihre geerbte Beteiligung die bestmöglichen Konditionen.

3. Schritt:

Verkaufsabwicklung & Übertragung

Der Kaufpreis geht auf Ihr Konto ein, bevor der Anteil auf den Käufer übergeht, kein Ausfallrisiko für Sie. Übertragungskosten und Vermittlungsprovisionen trägt ausschließlich die Käuferseite.

Jetzt handeln statt abwarten

Geerbten geschlossenen Fondsanteil verkaufen: Unverbindlich anfragen

Wer einen geschlossenen Fonds geerbt hat, steht vor Fragen, die sich nicht von alleine lösen. Der Zweitmarkt bietet einen geordneten Weg, eine geerbte Beteiligung an einem geschlossenen Fonds zu verkaufen. Bei der Fondshandel Direkt GmbH erfolgt der Verkauf ohne Übertragungskosten, Vermittlungsprovisionen oder Bieterverfahren für Verkäufer. Ob Alleinerbe, Erbengemeinschaft oder Testamentsvollstrecker die Fondshandel Direkt GmbH begleitet Sie persönlich durch den gesamten Prozess, von der Prüfung der Erbnachweise bis zur Auszahlung des Kaufpreises. Mit über 10.000 vermittelten Anteilsübertragungen, einer Regulierung durch BaFin und Bundesbank nach § 15 WpIG und der Mitgliedschaft in der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen steht Ihnen ein erfahrener, verlässlicher Partner zur Seite.

Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot an: Rufen Sie uns direkt an unter 040 – 30 99 7 88 3, schreiben Sie uns unter info@fondshandel-direkt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.

Ihre Fragen zum Fondsanteil im Erbfall

Die häufigsten Fragen zum Verkauf eines geerbten geschlossenen Fondsanteils

Hier erhalten Sie die Antwort

Nein, zunächst muss Ihre Erbenstellung gegenüber der Fondsgesellschaft nachgewiesen und der Anteil auf Sie umgeschrieben werden. Als Alleinerbe benötigen Sie dafür Sterbeurkunde sowie Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Bei einer Direktbeteiligung als Kommanditist ist zusätzlich die Eintragung ins Handelsregister erforderlich, was den Prozess verlängert. Erbengemeinschaften müssen zunächst einen gemeinsamen Bevollmächtigten benennen, bevor der Verkauf eingeleitet werden kann. Empfehlenswert ist es, frühzeitig Kontakt aufzunehmen und den Erbnachweis parallel zu beantragen, das spart Zeit.

Grundsätzlich ja, Fondsanteile zählen zum steuerpflichtigen Nachlass, wobei das Finanzamt einen erbschaftsteuerlichen Wert ansetzt, der den tatsächlichen Marktwert am Zweitmarkt übersteigen kann. Das bedeutet: Sie zahlen Steuer auf einen Wert, der höher liegt als der Betrag, den Sie beim Verkauf erzielen. Innerhalb der gesetzlichen Freibeträge, 500.000 € für Ehegatten, 400.000 € je Kind, fällt keine Erbschaftsteuer an. Für Ihre konkrete steuerliche Situation lassen Sie sich durch einen Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht beraten.

 

Bei mehreren Erben entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft, alle Verfügungen über den geerbten geschlossenen Fondsanteil erfordern grundsätzlich Einstimmigkeit, ein einzelner Erbe kann nicht allein handeln. Die praktische Lösung: Die Erbengemeinschaft benennt einen gemeinsamen Bevollmächtigten, der sowohl gegenüber der Treuhandgesellschaft als auch beim Anteilsverkauf für alle Erben handelt. Bei Direktbeteiligungen als KG-Anteil wird jeder Miterbe entsprechend seiner Erbquote automatisch Kommanditist, die Aufsplitterung des Anteils erschwert den Verkauf und kann den erzielbaren Kurs reduzieren. Je früher sich alle Erben auf eine gemeinsame Lösung einigen, desto reibungsloser verläuft die Abwicklung.

Die Ausschlagung einer Erbschaft ist grundsätzlich möglich, sollte aber nicht voreilig erfolgen, denn oft ist eine geerbte Beteiligung an einem geschlossenen Fonds mehr wert als zunächst angenommen. Die Fondshandel Direkt GmbH empfiehlt, vor jeder Entscheidung den tatsächlichen Marktwert des Anteils einzuholen und parallel einen Rechtsanwalt sowie einen Steuerberater hinzuzuziehen.

Geschlossene Fonds werden nicht an der Börse gehandelt, es gibt keinen offiziellen Kurs, und der ursprünglich gezeichnete Nominalwert entspricht selten dem tatsächlichen Marktwert. Der realisierbare Verkaufskurs hängt von der Fondsperformance, der Assetqualität, der Restlaufzeit und der aktuellen Nachfrage professioneller Käufer im Zweitmarkt ab. Bei zu verkaufenden Anteilen an geschlossenen Fonds holt Fondshandel Direkt aktiv Kaufpreisangebote bei einem breiten Netzwerk professioneller Investoren ein, so entsteht echter Wettbewerb um Ihren Anteil und Sie erzielen die bestmöglichen Konditionen. Zu beachten ist außerdem: Der vom Finanzamt angesetzte erbschaftsteuerliche Wert kann erheblich vom tatsächlichen Verkehrswert abweichen.

Für Verkäufer und Erben fällt keine Vermittlungsprovision an, Fondshandel Direkt arbeitet für die Verkäuferseite vollständig vergütungsfrei, und auch die Übertragungsgebühren der Treuhandgesellschaften werden vollständig von der Käuferseite übernommen. Externe Kosten, die unabhängig vom Verkauf für den Anleger entstehen können, sind etwa die Erstellung des Erbscheins oder bei Direktbeteiligungen, eine notarielle Handelsregistervollmacht. Ferner muss der Erbe die Gebühren der Treuhandgesellschaft für die Umschreibung der Beteiligung auf seinen Namen übernehmen. Der Verkauf über Fondshandel Direkt ist für Erben in der Regel der kosten- und zeiteffizienteste Weg, eine geerbte Beteiligung an einem geschlossenen Fonds zu verkaufen. Steuerliche Fragen zum Verkaufserlös beantwortet Ihnen ein Steuerberater.

Kontakt aufnehmen

Sie möchten Ihre Beteiligung an geschlossenen Fonds verkaufen?

Kontaktieren Sie uns, um eine Anfrage für den Verkauf Ihrer Anteile an geschlossenen Fonds zu stellen.

040 - 30 99 7 88 3
info@fondshandel-direkt.de

Kontakt aufnehmen